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Marius Rieg.

Content Produktion

GEMA gewinnt gegen Suno: Was das Urteil zur 'Memorization' für Kampagnenmusik wirklich bedeutet

Von Marius Rieg · · 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung: Das LG München I hat GEMA im Verfahren gegen Suno recht gegeben – das Modell verletzt Urheberrechte an sechs bekannten Songs, darunter "Atemlos durch die Nacht" und "Rasputin", weil es sie nachweislich "memorisiert" hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung gilt als wahrscheinlich. Eine Einordnung, warum der Maßstab "Memorization" enger ist als die Schlagzeile "KI-Musik verliert vor Gericht" vermuten lässt, und was das für Kampagnenmusik mit Suno oder Udio praktisch bedeutet.

Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 im ersten großen europäischen Verfahren zu einem KI-Musikgenerator entschieden: Suno verletzt Urheberrechte an sechs bekannten Songs aus dem GEMA-Repertoire – "Atemlos durch die Nacht", "Rasputin", "Big in Japan", "Forever Young", "Mambo No. 5" und "Daddy Cool". Das Gericht untersagte vier konkrete Handlungen: das Training in den USA, die Vervielfältigung durch Speicherung im Modell in Deutschland, das öffentliche Zugänglichmachen durch das Anbieten des Modells und die Vervielfältigung über die generierten Ausgaben selbst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung gilt als wahrscheinlich.

Worum es beim Urteil wirklich geht

Die Schlagzeile "KI-Musik verliert vor Gericht" verkürzt, was tatsächlich entschieden wurde. Es geht nicht um KI-generierte Musik im Allgemeinen, sondern um sechs konkret benannte, weltbekannte Songs, bei denen das Gericht nachweisen konnte, dass das Modell sie so genau reproduzieren kann, dass es als Vervielfältigung zählt – nicht als Inspiration, sondern als abrufbare Kopie geschützten Materials. Ein Modell, das auf einen Prompt hin einen völlig neuen Track im Stil von Eurodance oder Schlager erzeugt, ohne dabei ein bestimmtes, identifizierbares Werk zu reproduzieren, steht rechtlich woanders als eines, das nachweislich in der Lage ist, "Atemlos durch die Nacht" nahezu originalgetreu auszugeben.

Der eigentliche Maßstab: Memorization

Das Gericht arbeitet mit einem Begriff, der für die Praxis wichtiger ist als das Gesamturteil: Memorization – die nachweisbare Fähigkeit eines Modells, ein bestimmtes Trainingswerk beim Abruf nahezu unverändert zu reproduzieren. Das ist derselbe Grundgedanke, den ich gestern zur Prozessgrenze von Artikel 50 bei CGI beschrieben habe: Auch dort hängt die rechtliche Bewertung nicht am äußeren Ergebnis, sondern am nachweisbaren Vorgang dahinter. Bei Bildern ist der Maßstab, ob ein KI-System beteiligt war. Bei Musik ist er, ob ein konkretes geschütztes Werk im Modell so gespeichert ist, dass es sich gezielt abrufen lässt. Beide Male zählt nicht, wie das Ergebnis wirkt, sondern was sich über seine Entstehung beweisen lässt.

Was das für Kampagnenmusik bedeutet

Für den praktischen Einsatz von Suno oder Udio in Werbejingles oder Kampagnenmusik folgt daraus eine klare, aber enge Regel: Das Risiko konzentriert sich auf Prompts, die einen bestimmten Song, Interpreten oder Titel gezielt referenzieren oder erkennbar nachbilden sollen – "im Stil von" plus Künstlername ist genau die Formulierung, die einem Modell die höchste Wahrscheinlichkeit gibt, memorisiertes Material auszugeben. Ein generischer Stilprompt ohne Bezug auf ein konkretes Werk trägt nach aktuellem Stand ein deutlich geringeres rechtliches Risiko, weil dort keine nachweisbare Memorization eines bestimmten Songs vorliegt, sondern eine neue Kombination aus trainierten Mustern.

Was noch offen ist

Wichtig für die eigene Einordnung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die erwartete Berufung dreht sich unter anderem um die extraterritoriale Reichweite – dass ein Training in den USA nach deutschem Recht beurteilt wurde – und um den genauen Nachweismaßstab für Memorization selbst. Wer heute Kampagnenmusik mit KI produziert, sollte diese Leitplanke als Richtung nehmen, nicht als endgültig geklärte Rechtslage.

Fazit

GEMA hat gegen Suno gewonnen, aber nicht, weil KI-Musik grundsätzlich Urheberrechte verletzt, sondern weil sich sechs konkrete, bekannte Songs nachweisbar aus dem Modell abrufen lassen. Für Kampagnenmusik heißt das: Der eigentliche Risikofaktor ist nicht das Werkzeug, sondern der Prompt, der ein bestimmtes existierendes Werk gezielt heraufbeschwört. Generische Stilanweisungen bleiben der sicherere Weg – bis die Berufung entschieden ist.