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Marius Rieg.

CGI

Warum ein CGI-Auto nie eine KI-Kennzeichnung brauchte – und was das über Artikel 50 wirklich verrät

Von Marius Rieg · · 3 Min. Lesezeit

Zusammenfassung: Automobilwerbung nutzt seit über einem Jahrzehnt CGI-Renderings, teils gebaut aus reinen CAD-Daten, bevor ein Fahrzeug überhaupt vom Band läuft – fotorealistisch, aber nie als Kennzeichnungsproblem behandelt. Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt seit August 2026 dagegen die Kennzeichnung KI-generierter Bilder. Eine Einordnung aus eigener Praxis (Fotografie, CGI, generative KI bei Gieske Studios), warum diese Grenze am Prozess hängt, nicht am Ergebnis – und wo genau dort das eigentliche Problem beginnt.

Automobilwerbung arbeitet seit über einem Jahrzehnt fast durchgehend mit Renderings, ohne dass das je als Transparenzproblem galt. Kampagnenbilder entstehen aus CAD-Daten, teils bevor das erste Fahrzeug überhaupt vom Band läuft – fotorealistisch, mit exakt kalkuliertem Licht, mit Lack- und Materialoberflächen, die kein echtes Auto je in dieser Perfektion zeigen würde. Niemand hat je eine Kennzeichnungspflicht dafür gefordert. Seit August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung dagegen, KI-generierte Bilder, die authentisch wirken könnten, klar erkennbar zu machen. Zwei Bildarten, beide potenziell nicht von einer Fotografie zu unterscheiden – und trotzdem behandelt sie das Gesetz fundamental unterschiedlich.

Die Grenze, die Artikel 50 tatsächlich zieht

Der Unterschied liegt nicht darin, wie echt ein Bild aussieht, sondern wie es entstanden ist. Artikel 50 greift, wenn ein KI-System Inhalte erzeugt oder manipuliert – ein klassisches CGI-Rendering entsteht dagegen durch eine Person, die in einer 3D-Software jede einzelne Entscheidung explizit trifft: Kameraposition, Materialwerte, Lichtquellen, Reflexionsverhalten. Das Ergebnis kann täuschend echt wirken, der Weg dorthin bleibt aber vollständig nachvollziehbar und einer verantwortlichen Person zuordenbar. Genau diese Rückverfolgbarkeit ist der eigentliche Maßstab des Gesetzes, nicht die visuelle Überzeugungskraft des Bildes. Ich hatte an dieser Stelle bereits eingeordnet, wie eng der Rahmen von Artikel 50 tatsächlich gefasst ist – diese Prozessgrenze ist derselbe Grund, warum ein CGI-Auto historisch nie hineingefallen ist.

Warum diese Grenze aus der Praxis Sinn ergibt

Aus eigener Erfahrung – Gieske Studios hat den Weg von der Fotografie über CGI bis zur generativen KI selbst durchlaufen – ist diese Unterscheidung weniger willkürlich, als sie beim ersten Lesen wirkt. Bei einem klassischen Rendering trägt am Ende ein CGI-Artist die Verantwortung für jede sichtbare Entscheidung, weil er sie bewusst getroffen hat. Bei einem generativen Bild verdichtet sich dieselbe Menge an Entscheidungen in einen Prompt und ein trainiertes Modell, dessen genaue Gewichtung selbst der Anwender nicht vollständig kennt. Diese fehlende Rückverfolgbarkeit, nicht die fotografische Qualität, ist der plausible Grund, warum der Gesetzgeber hier ansetzt und bei traditioneller CGI nicht.

Wo die Grenze anfängt zu verschwimmen

Genau hier wird es in der eigenen Produktion unbequem: Moderne CGI-Pipelines arbeiten längst nicht mehr rein manuell. KI-gestütztes Upscaling, generative Texturierung, KI-Schätzungen für Beleuchtung innerhalb eines ansonsten klassischen 3D-Renderings sind heute Alltag, auch bei uns. Ab welchem Punkt wird eine Produktion, die an mehreren Stellen KI-Werkzeuge nutzt, aber im Kern von einem Artist gesteuert wird, zu einem "KI-generierten" Bild im Sinne von Artikel 50? Das Gesetz zieht eine saubere Prozessgrenze zwischen Mensch und KI-System – die reale Arbeit in einem Studio wie unserem bewegt sich zunehmend genau auf dieser Grenze, nicht klar auf einer Seite davon.

Was das für Studios wie unseres bedeutet

Die praktische Konsequenz ist Dokumentation statt Bauchgefühl: Für jede Produktion festzuhalten, an welchen Schritten tatsächlich ein generatives KI-System beteiligt war und an welchen ein Artist die Entscheidung getroffen hat, wird zur eigentlichen Compliance-Arbeit – nicht die Frage, wie realistisch das fertige Bild aussieht. Dasselbe Prinzip gilt für die Werkzeugwahl selbst: Wer weiß, an welcher Stelle im Prozess ein Mensch die kreative Entscheidung getroffen hat, kann diese Entscheidung im Zweifel auch belegen. Wer es nicht dokumentiert, überlässt die Einordnung im Ernstfall der nachträglichen Rekonstruktion.

Fazit

Ein CGI-Auto brauchte nie eine KI-Kennzeichnung, weil das Gesetz nicht danach fragt, wie echt ein Bild aussieht, sondern wer die Entscheidungen dahinter getroffen hat. Diese Grenze ist nachvollziehbar, solange Mensch und Maschine sauber getrennt bleiben – und genau das wird in modernen, hybriden CGI-Pipelines zunehmend zur eigentlichen Aufgabe: nicht bessere Bilder liefern, sondern genau wissen, an welcher Stelle im eigenen Prozess die Maschine übernommen hat.