KI-Kompetenzpflicht ohne Bußgeld: Was Artikel 4 fordert – und warum das kein Freibrief ist
Von Marius Rieg · · 3 Min. Lesezeit
Zusammenfassung: Mit dem Digital Omnibus wurde Artikel 4 der EU-KI-Verordnung zum 27. Juli 2026 angepasst – Unternehmen müssen Belegschaft und Führungskräfte in KI-Grundlagen und -Risiken schulen, überwacht seit 2. August von der Bundesnetzagentur. Ausgerechnet für das bloße Fehlen dieser Schulung sieht die Regelung keine direkte Sanktion vor. Eine Einordnung aus der Praxis eines eigenen KI-Schulungsformats, warum diese Lücke kein Grund zur Entspannung ist.
Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung in einer nachgeschärften Fassung, Teil des sogenannten Digital Omnibus. Die Pflicht selbst ist nicht neu – sie steht im Kern seit Februar 2025 im Gesetz –, aber die Durchsetzung ist es: Seit dem 2. August überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung. Unternehmen sollen ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte in den Grundlagen künstlicher Intelligenz schulen, insbesondere in deren Funktionsweise und Risiken. Interessant wird die Regelung an einer Stelle, die selten in den Schlagzeilen steht: Für das bloße Fehlen einer solchen Schulung ist aktuell kein direktes Bußgeld vorgesehen.
Warum die fehlende Strafe kein Freibrief ist
Wer daraus liest, die Pflicht sei zahnlos, übersieht die eigentliche Konstruktion. Die Schulung ist keine isolierte Vorgabe, sondern die Voraussetzung dafür, andere, durchaus sanktionierte Pflichten der KI-Verordnung überhaupt einhalten zu können – bei schwerwiegenden Verstößen dort drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ein Unternehmen, das nachweisen muss, seine KI-Systeme verantwortungsvoll einzusetzen, aber keine geschulte Belegschaft vorweisen kann, steht im Ernstfall ohne die Grundlage da, auf der diese Verantwortung überhaupt ruht. Die fehlende direkte Strafe verschiebt das Risiko, sie beseitigt es nicht.
Die eigentliche Lücke liegt woanders
Aus der Praxis eines eigenen KI-Schulungsformats – ich habe die Luftschloss Academy genau für diesen Bedarf gegründet – sehe ich ein anderes Problem als das Bußgeld: Eine Vorschrift, die "Schulung in KI-Grundlagen" verlangt, ohne Qualität oder Format vorzugeben, lässt sich mit einem einstündigen Pflichtvideo genauso erfüllen wie mit einem mehrtägigen Workshop an echten Anwendungsfällen. Für die reine Nachweispflicht mag beides ausreichen. Für tatsächliche Kompetenz – also die Fähigkeit, im eigenen Arbeitsalltag zu erkennen, wann ein KI-System zuverlässig ist und wann nicht – ist der Unterschied enorm. Genau diese Differenzierung zwischen Substanz und bloßer Erfüllung einer Formvorschrift hatte ich bereits zu Artikel 50 gezogen, der KI-Kennzeichnungspflicht aus demselben Digital Omnibus. Artikel 4 stellt dieselbe Frage nur auf einer anderen Ebene: nicht, ob ein Bild gekennzeichnet ist, sondern ob eine Belegschaft tatsächlich versteht, was sie da einsetzt.
Was ein Nachmittag Pflichtschulung nicht leistet
In unseren eigenen Workshops zeigt sich immer wieder derselbe Punkt: Der Unterschied zwischen "ich weiß, dass es KI-Halluzinationen gibt" und "ich erkenne im konkreten Ergebnis meiner Arbeit, wo eine Halluzination wahrscheinlich ist" entsteht nicht durch Zuhören, sondern durch eigenes Ausprobieren an echten Aufgaben aus dem eigenen Arbeitsalltag – Theorie allein reicht dafür nicht. Eine Pflichtschulung, die diesen Unterschied ignoriert, mag den Gesetzestext erfüllen und trotzdem am eigentlichen Ziel vorbeigehen: eine Belegschaft, die KI-Ergebnisse selbstständig einordnen kann, statt sie unternehmensweit unhinterfragt zu übernehmen.
Was das für Unternehmen bedeutet, die es ernst meinen
Für Unternehmen, die Artikel 4 nicht nur als Formalie behandeln wollen, folgt daraus eine klare Konsequenz: Die Schulung sollte an den echten Werkzeugen und echten Aufgaben der eigenen Teams ansetzen, nicht an einer generischen Einführung, die für jede Branche gleich aussieht. Das kostet mehr Zeit als ein Pflichtvideo – zahlt sich aber doppelt aus, weil dieselbe Kompetenz später genau die Grundlage bildet, mit der ein Unternehmen im Ernstfall belegen kann, seine KI-Risiken verantwortungsvoll gemanagt zu haben.
Fazit
Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt Schulung ohne direktes Bußgeld für ihr Fehlen – das macht die Pflicht bequemer zu ignorieren, aber nicht weniger wichtig. Die eigentliche Frage war nie, ob ein Compliance-Häkchen gesetzt wird, sondern ob eine Belegschaft am Ende tatsächlich beurteilen kann, wann sie einem KI-System vertrauen sollte. Diese Kompetenz lässt sich nicht per Gesetz erzwingen, aber sehr wohl per Anspruch an die eigene Schulung sicherstellen.